Fahrrad abstellen an den Bauzäunen verboten

Bitte achten Sie darauf, dass das Abstellen der Fahrräder an den Bauzäunen verboten ist! Bitte nutzen Sie die Ersatzfahrradständer südlich des Bahnhofsgebäudes.

Bei Nichtbeachtung wird ihr Fahrrad in Verwahrung genommen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an: STRABAG AG – 0355 48 32 01 (Mo-Do 7.30 Uhr – 17.00 Uhr, Fr 7.30 Uhr – 13.00 Uhr)

 

An den Bauzäunen ist das Abstellen von Fahrrädern verboten